Achtung: Waldbrandgefahr – Verordnung der BH Korneuburg in Kraft
Aufgrund der aktuellen Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg eine Waldbrandverordnung für den gesamten Bezirk erlassen. Damit sind offenes Feuer und Rauchen im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich bis 31. Oktober 2026 verboten.
Der Gefährdungsbereich umfasst auch angrenzende Flächen wie Waldränder, Wiesen oder Bereiche, in denen Funkenflug ein Übergreifen eines Feuers begünstigen kann. Verstöße können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.
Die aktuelle Trockenheit erhöht österreichweit das Risiko von Waldbränden deutlich, weshalb Behörden derzeit verstärkt zu Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien aufrufen.
Die vollständige Verordnung ist sowohl in diesem Beitrag, als auch auf der e-Amtstafel und im Schaukasten der Gemeinde ersichtlich.