Hinweis zur Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für Kurzparkzonen A/B/C

Veröffentlichungsdatum14.03.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienNews
Park-Ausnahmegenehmigung

Anrainer:innen mit Hauptwohnsitz sowie in Langenzersdorfer Unternehmen Beschäftigte haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für die Kurzparkzonen A („Industriegebiet Süd“), B („Dirnelwiese“) und C („Setzfeld“) zu beantragen. Diese berechtigt zum zeitlich uneingeschränkten Parken und gilt jeweils für zwei Jahre.

Bitte beachten Sie:
Seit 1. Jänner 2024 erfolgt die Kontrolle ausschließlich digital über einen Kennzeichenabgleich mit der internen Datenbank.
Wir ersuchen alle Berechtigten, die Gültigkeit ihrer Ausnahmegenehmigung regelmäßig zu prüfen und rechtzeitig eine Verlängerung bei der Marktgemeinde zu beantragen, um eine ungewollte Strafe zu vermeiden. Gültigkeit der Genehmigung: 2 Jahre.

Die Antragsformulare stehen hier zur Verfügung: https://www.langenzersdorf.gv.at/Unser_Ort/Klima_Umwelt_Mobilitaet/Parken_in_Langenzersdorf