Informationen zur Lagerung und Entfernung von Grün- und Strauchschnitt

Veröffentlichungsdatum16.05.2025Lesedauer1 MinuteKategorienNews, Kundmachung
LE informiert Grün-/Strauchschnittlagerung

Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg weist darauf hin, dass das Lagern von Grün- und Strauchschnitt in oder nahe an Gewässern – wie etwa Bächen oder auch zeitweise trockenen Gräben – erhebliche negative Auswirkungen haben kann.

Durch Regenfälle abgeschwemmter Grünschnitt kann Brücken und Durchlässe verlegen, was zu unkontrollierten Überschwemmungen und schweren Schäden an Infrastruktur führen kann. Zudem entstehen bei warmen Temperaturen Sickersäfte, die bei Eintrag ins Wasser die Qualität massiv verschlechtern und sogar Fischsterben verursachen können.

Wichtig:
Grün- und Strauchschnitt darf nicht in oder in der Nähe von Gewässern gelagert werden!
Dies ist gesetzlich verboten und kann im Falle eines Verstoßes zu Verwaltungsstrafverfahren führen.

Bitte bringen Sie Grün- und Strauchschnitt ausschließlich zu den dafür vorgesehenen Lagerplätzen oder Abfallzentren.
So helfen Sie mit, unsere Wasserqualität zu erhalten und Hochwasserschäden zu vermeiden – vielen Dank!