Kundmachung - HPAI Risikogebiet

Aushängezeitraum: 03.11.2025

Aufgrund der aktuellen Lage der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in den Wildvogelbeständen in ganz Europa wurde als Vorsichtsmaßnahme das gesamte Bundesgebiet Österreichs als Gebiet mit erhöhtem Risiko festgelegt. Diese Festlegung erfolgte in der „Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes“ (beiliegendes pdf) gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024 und ist ab 3.11.2025 in Kraft.


Die hier festgelegten Vorgaben sind einzuhalten. Die Biosicherheit hat höchste Priorität. Einen entsprechenden Leitfaden der QGV finden Sie auf der Website der NÖ Landesregierung. Grundsätzlich sollte auf die jeweils aktuellen Informationen des Landes (Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“) - Land Niederösterreich) und des Bundes (Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) - KVG) Bedacht genommen werden.
Mit der Suchfunktion von Tierseuchen-Risikogebieten in NÖ kann man seine Gemeinde abrufen.

Kundmachung - HPAI Risikogebiet (134 KB) - .PDF

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