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Aushängezeitraum: 29.09.2026 - 14.10.2026
Der Gemeinderat hat für alle Flächen, die im Flächenwidmungsplan als „Erhaltenswerte Gebäude im Grünland (Geb)“ ohne Zusatzbezeichnung ausgewiesen sind, eine Bausperre erlassen. Sie gilt seit 29. September 2026. Die Gemeinde überprüft in dieser Zeit die geltenden Festlegungen für diese Gebäude.
Bei bestehenden Hauptgebäuden mit Wohnnutzung sind während der Bausperre nur Umbauten innerhalb der bestehenden Gebäudehülle zulässig, zum Beispiel Innenumbauten oder ein Dachausbau ohne Vergrößerung des Bauvolumens. Neue Nebengebäude und bauliche Anlagen sowie Änderungen daran sind nicht zulässig.
Die genauen Regelungen finden Sie in der vollständigen Kundmachung.
Kundmachung Bausperre Erhaltenswerte Gebäude im Grünland (1,29 MB) - .PDF
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