Kundmachung Bausperre hintere Baufluchtlinie Gartenflächen

Aushängezeitraum: 29.09.2026 - 14.10.2026

Für bestimmte Wohnbauflächen in Langenzersdorf gilt seit 29. September 2026 eine Bausperre. Die Gemeinde überprüft dort die Regeln für die Bebauung im Bereich der hinteren Baufluchtlinien und Gartenflächen.

Während der Bausperre dürfen im betroffenen Bereich keine Grundstücke geteilt, neuen Bauplätze geschaffen oder Hauptgebäude errichtet werden. 
Die Zusammenlegung von Grundstücken im Geltungsbereich der Bausperre ist nur zulässig, wenn eine Punktparzelle mit dem umgebenden Grundstück zusammengelegt wird. 
Bewilligungs- und meldefreie Vorhaben bleiben zulässig. Dazu können unter bestimmten Voraussetzungen kleine Gartenhütten oder Gewächshäuser mit höchstens 10 m² Fläche und 3 m Höhe zählen.

Genaue Details finden Sie in der beiliegenden Kundmachung. Den Plan dazu finden Sie hier.

Kundmachung Bausperre hintere Baufluchtlinie Gartenflächen (1,40 MB) - .PDF

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