Kundmachung Nächtigungstaxe Abgabenerhöhung ab 01.01.2026

Aushängezeitraum: 01.12.2025

KUNDMACHUNG

Die NÖ Landesregierung hat am 7. Juli 2025 gemäß § 15 Abs. 2 des NÖ Tourismus-gesetzes 2023, LGBl. Nr. 40/2023, die Änderung der Nächtigungstaxe ab 1. Jänner 2026 verlautbart – siehe die beiliegende Kundmachung NÖ Nächtigungstaxe – Abgabenhöhe ab 1. Jänner 2026, LGBl. Nr. 66/2025.

Die Höhe der Nächtigungstaxe beträgt somit ab 1. Jänner 2026 pro Person und Nächtigung:
für Kurortgemeinden: € 3,00
für Nicht-Kurortgemeinden: € 2,60

Kundmachung Nächtigungstaxe Abgabenerhöhung ab 01.01.2026 (162 KB) - .PDF

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