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Aushängezeitraum: 01.12.2025
Die NÖ Landesregierung hat am 7. Juli 2025 gemäß § 15 Abs. 2 des NÖ Tourismus-gesetzes 2023, LGBl. Nr. 40/2023, die Änderung der Nächtigungstaxe ab 1. Jänner 2026 verlautbart – siehe die beiliegende Kundmachung NÖ Nächtigungstaxe – Abgabenhöhe ab 1. Jänner 2026, LGBl. Nr. 66/2025.
Die Höhe der Nächtigungstaxe beträgt somit ab 1. Jänner 2026 pro Person und Nächtigung:für Kurortgemeinden: € 3,00für Nicht-Kurortgemeinden: € 2,60
Kundmachung Nächtigungstaxe Abgabenerhöhung ab 01.01.2026 (162 KB) - .PDF
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