Kundmachung Verordnung Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe

Aushängezeitraum: 02.10.2026 - 19.10.2026

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Langenzersdorf hat am 28. September 2026 den Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe gem. § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014, LGBI. 8200 mit € 1.166,- festgesetzt.

Die Verordnung wird nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist mit dem darauffolgenden Monatsersten rechtswirksam. Die bisherigen Verordnungen zum Einheitssatz treten damit außer Kraft.

Verordnung Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe (529 KB) - .PDF

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