Mit 1. Mai tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Damit verbunden kommen auch neue Gesetzesanpassungen für E-Scooter-Fahrer:
• Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr gilt eine Helmpflicht.
• Die Alkoholgrenze wurde auf 0,5 Promille gesenkt.
• Das Fahren auf einem E-Scooter ist nur für eine Person erlaubt.
• Ein E-Scooter muss zudem richtig ausgestattet sein: Fahrtrichtungsanzeigern an den Enden der Lenkgriffe, Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnsignalen (Hupe oder Klingel), weiße Rückstrahler vorne, rote Rückstrahler hinten, gelbe Rückstrahler seitlich, hellleuchtender Scheinwerfer (vorne weiß, hinten rot) bei Dunkelheit und schlechter Sicht.
• Radweg/Radfahrbahnen sind zu benutzen, wenn vorhanden
Weitere Informationen finden Sie u.a. hier: 36. StVO-Novelle - Welche Neuerungen gelten ab 1. Mai 2026? | ÖAMTC