Poolwasser richtig entsorgen: Darauf ist zu achten

Veröffentlichungsdatum03.09.2026Lesedauer1 MinuteKategorienNews
Eine Person, die einen Werkzeugkasten neben einem Pool hält, hält

Wenn die Badesaison zu Ende geht, stellt sich bei vielen privaten Pools die Frage: Wohin mit dem Wasser? Poolwasser kann Desinfektionsmittel, Biozide und andere Aufbereitungsmittel enthalten und sollte daher nicht einfach irgendwo abgeleitet werden.

Grundsätzlich gilt:

  • Filterrückspül-, Spül- und Reinigungswasser gehört in der Regel in den Schmutz- bzw. Mischwasserkanal.
  • Normales Beckenwasser kann unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück großflächig über eine bewachsene Fläche wie Rasen versickert werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Aktivchlorgehalt unter 0,05 mg/l liegt und keine Nachbargrundstücke beeinträchtigt werden.
  • Nach dem letzten Zusatz von Chlor oder anderen Desinfektionsmitteln sollte in der Regel mindestens 48 Stunden gewartet und der Chlorgehalt vor dem Entleeren kontrolliert werden.
  • Wasser mit Überwinterungsmitteln, Algiziden oder bestimmten anderen Bioziden sowie stark salzhaltiges Poolwasser darf grundsätzlich nicht im Garten versickern oder in ein Gewässer abgeleitet werden.
  • Poolchemikalien selbst gehören niemals in den Kanal oder in die Umwelt, sondern als Problemstoff zur entsprechenden Sammelstelle gebracht werden.

Wichtig: Eine direkte Versickerung in den Untergrund – etwa über einen Schacht ohne Bodenpassage – ist nicht zulässig. Auch bei besonderen Poolanlagen oder verwendeten Zusatzstoffen sollte vor der Entleerung geklärt werden, welcher Entsorgungsweg geeignet ist.

Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) hat die wichtigsten Hinweise für private Hallen- und Freischwimmbecken in einem kompakten Merkblatt zusammengefasst, weitere Infos finden sich auch auf noe.gv.at.
ÖWAV-Merkblatt „Private Hallen- und Freischwimmbecken“ – Gratisdownload

Weitere Infos auch auf: https://noe.gv.at/noe/Wasser/Freizeit_Erholung_Schwimmbecken.html