
Das Ziel des Forschungsprojekts „SAFE – Wir schaffen Raum für ein sicheres Schulumfeld“ ist es, an fünf ausgewählten Pilot-Standorten in ganz Österreich sichere Wege für Kinder zu schaffen und ein selbstständiges Bewältigen des Schulweges zu fördern. Zu den Pilot-Standorten zählt auch die Volksschule Langenzersdorf.
Im Schuljahr 2024/2025 fanden erste Analyse- und Erhebungsarbeiten statt, und es wurde ein eigener „Mobilitätsrat“ gegründet. Dort trafen sich Vertreter:innen der Schule (Direktion), Eltern, Anrainer:innen sowie der Marktgemeinde Langenzersdorf, um neue Lösungen für einen sicheren Schulweg zu finden und zu diskutieren. Im Schuljahr 2025/2026 wurden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Schulumfeld probeweise umgesetzt. Auf Basis der dabei gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse wurde mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 eine entsprechend adaptierte Lösung eingeführt.
Das Projekt SAFE wird vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) sowie dem Klima- und Energiefonds gefördert.

In der Analysephase haben insgesamt 173 Personen aus den verschiedenen Stakeholdergruppen (Eltern, Schulpersonal, Anrainer:innen, Schüler:innen und Vertreter:innen der Marktgemeinde Langenzersdorf) beim Projekt SAFE mitgemacht. Es gab unter anderem eine zielgruppenspezifische Online-Befragung, Workshops mit Volksschulklassen und Interviews mit Gemeindevertreter:innen. Im eigens eingerichteten Mobilitätsrat nahmen 10 Personen an der 1. Sitzung und 14 Personen an der 2. Sitzung teil. Darunter waren Vertreter:innen der Schule (Direktion), des Elternvereins, Anrainer:innen, der Marktgemeinde Langenzersdorf sowie des NÖ Regional Mobilitätsmanagements.
Wie ließ sich die Lage um die Volksschule beschreiben?
Die Situation im Umfeld der Volksschule spiegelte ein bekanntes Phänomen wider: Der Großteil der Schulkinder wird morgens von den Eltern mit dem Auto in die Schule gebracht. Durch die große Zahl an Elterntaxis entsteht im Schulumfeld eine hohe Verkehrsbelastung, was wiederum zu unübersichtlichen Zuständen im Straßenraum und großem Unmut bei den Anrainer:innen führte. Umgekehrt gaben Eltern an, aufgrund der Sorge um die Sicherheit ihrer Kinder (u.a. durch das hohe Verkehrsaufkommen), diese nicht selbstständig mit Rad, Roller oder zu Fuß in die Schule zu schicken.
Was wurde in der Analyse im Detail herausgefunden?
Etwa 5 von 6 Kindern wohnen weniger als 2 km von der Volksschule entfernt. Die Nähe der Wohnorte zur Schule bietet eine sehr gute Voraussetzung für die aktive Mobilität, sprich, dass Kinder zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule kommen. Derzeit kommen aber teils weit über die Hälfte der Kinder mit dem Auto in die Schule.
Die große Zahl an „Elterntaxis“ führt zu einer hohen Verkehrsbelastung der Anrainer:innen im Schulumfeld. Darüber hinaus entstehen dadurch aber auch für Kinder, die nicht mit dem Auto in die Schule gebracht werden, gefährliche Situationen im Straßenverkehr. Über die Hälfte der befragten Eltern gibt an, dass „zu viele Autos“ ein Problem am Schulweg ihres Kindes darstellen.
Außerdem fiel auf, dass bislang nur wenige Kinder eigenständig in die Schule kommen. Nach Angaben der befragten Eltern werden über drei Viertel der Kinder regelmäßig von einem Erwachsenen in die Schule gebracht. Das liegt vor allem an der hohen Zahl an Elterntaxis. Aber auch Fußwege oder Rollerfahrten werden zu einem nennenswerten Teil nicht eigenständig zurückgelegt. Das Erlernen der eigenständigen Mobilität und das Einschätzen von Gefahren im Straßenverkehr zählt aber zu einem wichtigen Entwicklungsschritt im Volksschulalter.
Welche konkreten Maßnahmen wurden/werden gesetzt?
Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 startete die praktische Umsetzung einer verordneten Schulstraße gemeinsam mit Elternhaltestellen. Die Maßnahmen wurden seither auf Basis der Erfahrungen angepasst und dauerhaft weiterentwickelt. Adaptierung fanden mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 statt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in einem Dokument für Sie zusammengefasst: Fragen & Antworten "Schulstraße".
Dazu gab es auch eine Online-Fragestunde mit Dr. Matthias Herzog zum Thema "Sicher am Schulweg", bei der Eltern und Lehrpersonen Fragen dazu stellen konnten, wie Kinder auf dem Weg zur Selbstständigkeit unterstützt und zu einer guten Gefahreneinschätzung am Schulweg befähigt werden können). Die Videoaufzeichnung finden Sie: hier
Ziel ist es, den Verkehr unmittelbar vor der Schule zu reduzieren, die Sicherheit der Schulkinder zu erhöhen und ihnen einen möglichst selbstständigen Schulweg zu ermöglichen.
Die aktuell verordnete Schulstraße umfasst folgende Bereiche:
- Steyrergasse zwischen Unterer Kirchengasse und Andreas-Hofer-Straße
- Untere Kirchengasse zwischen Steyrergasse und An der Bahn
Die Schulstraße gilt an Schultagen von 7:30 bis 16:30 Uhr.
Während der Geltungszeit ist der Fahrzeugverkehr grundsätzlich verboten. Fahrradverkehr sowie die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen nach § 76d StVO bleiben zulässig, darunter insbesondere Zufahrten von Anrainer:innen, öffentlicher Verkehr sowie bestimmte Einsatz-, Dienst-, Schüler- und Krankentransporte. Die aktuelle Langenzersdorfer Verordnung sieht darüber hinaus folgende Zufahrtsmöglichkeiten vor:
- Zielverkehr zu den Liegenschaften Untere Kirchengasse 16–20 sowie Steyrergasse 17–37 und 28–30
- Fahrzeuge von Personen mit einem Ausweis nach § 29b StVO
- Lehrpersonal mit entsprechender Bestätigung der Volksschule Langenzersdorf
- Personen mit einer zeitlich beschränkten Ausnahmegenehmigung der Marktgemeinde Langenzersdorf, z. B. für den privaten Transport vorübergehend bewegungseingeschränkter Kinder gegen Vorlage einer Bestätigung
Für den erlaubten Fahrzeugverkehr gilt Schrittgeschwindigkeit. Fußgänger:innen dürfen sich in der Schulstraße auch auf der Fahrbahn aufhalten; sie dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf dabei nicht mutwillig behindert werden.

Die aktuellen Elternhaltestellen befinden sich an folgenden Adressen:
- Andreas-Hofer-Straße 2 (3 Stellplätze)
- Friedhofstraße 2 (3 Stellplätze)
- Friedhofstraße neben Kirchenbach (3 Stellplätze)
- Schulstraße 5 (2 Stellplätze)
- Schulstraße 16 (2 Stellplätze)
Die Elternhaltestellen stehen an Schultagen von 7:30 bis 8:00 Uhr ausschließlich für das kurze Absetzen von Schulkindern zur Verfügung. Das Parken ist in diesem Zeitraum nicht gestattet; gehalten werden darf nur, um Schulkinder aussteigen zu lassen.
Die Elternhaltestellen ermöglichen es, Kinder außerhalb des unmittelbaren Schuleingangsbereichs aussteigen zu lassen. Den letzten Abschnitt des Schulwegs können sie anschließend selbstständig zu Fuß zurücklegen. Dadurch wurde das Verkehrsaufkommen direkt vor der Schule reduziert und zugleich die Selbstständigkeit der Kinder gestärkt. Laut Elternbefragung im Rahmen des Projekts stieg der Anteil jener Kinder, die ohne Begleitung in die Schule kommen, von 23 auf 35 Prozent (Quelle di*mann).
Die aktuell gültigen Verordnungen zu Schulstraße & Elternhaltestellen finden Sie: hier