![Kurzparkzone]()
Parken in Langenzersdorf ist generell gebührenfrei möglich.
Entlang der Bundesstraße und in der Nähe von verschiedenen infrastrukturellen Einrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, Gastronomie, etc.) gibt es über den Ort verteilt ausgeschilderte Kurzparkzonenbereiche.
Die Kurzpark-Zeiten sind Montags - Freitags 09:00 - 22:00 Uhr
Zudem wurden als Reaktion auf die Einführung des Wiener Parkpickerl 2022 nahe der Stadtgrenze drei zusätzliche Gebiete als Kurzparkzonen eingerichtet:
- Kurzparkzone A „Industriegebiet Süd“
- Kurzparkzone B „Dirnelwiese“
- Kurzparkzone C „Setzfeld“
Übersichtsplan zu den Kurzparkzonen
Anrainer:innen die ihren Hauptwohnsitz in einem der Gebiete haben, sowie Beschäftigte in dort ansässigen Unternehmen, haben die Möglichkeit, bei der Marktgemeinde Langenzersdorf eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um ihr Kraftfahrzeug in diesen Zonen zeitlich uneingeschränkt zu parken. Für diese Ausnahmegenehmigung, mit einer Gültigkeit von zwei Jahren, sind lediglich die vorgesehenen Bundes- und Verwaltungsabgaben.
Seit 1. Jänner 2024 basiert die Überwachung mittels eines digitalen Systems, wobei das Kennzeichen des parkenden Kraftfahrzeuges mit der Datenbank aller Kennzeichen mit Ausnahmegenehmigung abgeglichen wird.
Anrainer:innen mit Hauptwohnsitz sowie in Langenzersdorfer Unternehmen Beschäftigte, haben die Möglichkeit, bei der Marktgemeinde Langenzersdorf eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um ihr Kraftfahrzeug in diesen Zonen zeitlich uneingeschränkt zu parken. Für diese Ausnahmegenehmigung, mit einer Gültigkeit von zwei Jahren, sind nur die gesetzlich vorgesehenen Bundes- und Verwaltungsabgaben zu entrichten.
Die Antragsformulare für Bürger:innen finden Sie hier, für Firmen hier.
Generell finden Sie all unsere Formulare unter dem Menüpunkt "Gemeinde-Bürgerinformation-Formulare".