Verordnung Schulstraße im direkten Volksschulumfeld

Aushängezeitraum: 10.08.2026

Die bisherige Verordnung zur Schulstraße wurde angepasst. Betroffen sind die Steyrergasse zwischen Unterer Kirchengasse und Andreas-Hofer-Straße sowie die Untere Kirchengasse zwischen Steyrergasse und An der Bahn.

Die Schulstraße gilt an Schultagen von 7:30 bis 16:30 Uhr. Ausgenommen sind unter anderem definierter Zielverkehr zu den angrenzenden Liegenschaften, Fahrzeuge von Personen mit Ausweis gemäß § 29b StVO, legitimiertes Lehrpersonal sowie Personen mit entsprechender Ausnahmegenehmigung der Marktgemeinde Langenzersdorf.

Die bisherige Verordnung vom 3. August 2026 wird damit aufgehoben.

Eine Stadtkarte

VO Schulstraße adaptiert (329 KB) - .PDF

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