Waldbrandverordnung 2026

Aushängezeitraum: 30.04.2026 - 31.10.2026

Aufgrund der aktuellen Trockenheit gilt im gesamten Bezirk eine Waldbrandverordnung 2026:
Das Entzünden von Feuer sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich sind bis 31. Oktober 2026 verboten. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu € 7.270 oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die vollständige Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg finden Sie downloadbar oder auf Waldbrandgefahr - Verordnung der Bezirkshauptmannschaften - Land Niederösterreich.

Waldbrandverordnung 2026 (121 KB) - .PDF

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