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Der Bereitstellungsbetrag beträgt € 35,76 netto pro m³ pro h und pro Jahr.Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.
Max. zulässiger Durchfluss (m³/h)
entspricht der
Verrechnungs-größe in m³/h
X
Bereitstellungs-betrag in €
pro m³/h
=
Bereitstellungs- gebühr in €
netto / Jahr
Bereitstellungs-gebühr in €
zzgl. 10% Mwst / Quartal
bis einschließlich 5 m³
3
35,76
107,28
29,50
über 5 m³ bis einschließlich 10 m³
7
250,32
68,84
über 10 m³ bis einschließlich 15 m³
12
429,12
118,01
über 15 m³ bis einschließlich 20 m³
17
607,92
167,18
über 20 m³ bis einschließlich 30 m³
25
894,00
245,85
über 30 m³ bis einschließlich 40 m³
35
1 251,60
344,19
über 40 m³ bis einschließlich 50 m³
45
1 609,20
442,53
über 50 m³ bis einschließlich 60 m³
55
1 966,80
540,87
über 60 m³ bis einschließlich 70 m³
65
2 324,40
639,21
über 70 m³ bis einschließlich 80 m³
75
2 682,00
737,55
über 80 m³ bis einschließlich 90 m³
85
3 039,60
835,89
über 90 m³ bis einschließlich 100 m³
95
3 397,20
934,23