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Aufgrund der gestiegenen Kosten des Wasserbezuges wurde vom Gemeinderat der Marktgemeinde Langenzersdorf in seiner Sitzung vom 29. Juni 2026 die Anhebung der Wasserbezugsgebühr mit Wirkung 1. Oktober 2026 beschlossen. Die Wasserbezugsgebühr wird für die Liegenschaften, für die von der Gemeinde ein Wasserzähler beigestellt wurde, nach den Bestimmungen des §10 Abs. 2 der NÖ Gemeindewasserleitungssgesetzt 1978 berechnet.