Mit 30. September 2026 wird die Wasserzählerablesung fällig.
Aus diesem Grund werden Sie höflich ersucht, Ihren Wasserzählerstand mit Stichtag 30. September 2026 bekanntzugeben. Die Wasserbezugsgebühr wird gemäß § 10 des Niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsgesetzes in Verbindung mit § 7 der Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Langenzersdorf aufgrund der einmaligen Ablesung im Kalenderjahr berechnet und werden die neuen Teilbeträge für den nächsten Abrechnungszeitraum ermittelt. Die jährliche Ablesung dient auch dazu, den Wasserverbrauch zu kontrollieren, um etwaige Wassergebrechen rascher erkennen und beheben zu können. Die Bekanntgabe Ihres Wasserzählerstandes ist seit einigen Jahren auch elektronisch möglich.
Mehr als ein Drittel der Langenzersdorfer:innen macht davon regen Gebrauch. Hier können Sie in der Zeit von 1. September bis 4. Oktober 2026 einfach und bequem Ihrer Verpflichtung zur Bekanntgabe des Wasserzählerstandes nachkommen. Der Vorteil der Online-Bekanntgabe besteht darin, dass Sie nach Eingabe des Zählerstandes auf Knopfdruck den angefallenen Wasserverbrauch erhalten und auf diese Weise den Wasserverbrauch leicht im Auge behalten. Der eingegebene Wasserzählerstand wird für die Abrechnung direkt in unser EDV-System übernommen. Selbstverständlich können Sie die ausgefüllte Ablesekarte auch auf die herkömmliche Art im Bürgerservice abgeben. Um unnötigen administrativen Aufwand zu vermeiden, ersuchen wir um Einhaltung des angegebenen Abgabetermins.
hier klicken zum elektronischen Wasserzählerstand eingeben
Hinweis: Automatische Fernablesung digitaler Wasserzähler
Für alle Haushalte, bei denen im laufenden Jahr im Rahmen des regulären Zählertauschs ein digitaler Wasserzähler installiert wurde, erfolgt die Ablesung automatisch per Fernauslesung am 30. September durch die Marktgemeinde Langenzersdorf. Ein gesondertes Ablesen oder eine Mitteilung des Zählerstandes ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.