Wasserzähler Onlineablesen

Mit 30. September 2024 wird die Wasserzählerablesung fällig. Aus diesem Grund werden Sie höflich ersucht, Ihren Wasserzählerstand mit Stichtag 30.09.2024 bekanntzugeben. Die Wasserbezugsgebühr wird gemäß § 10 des Niederösterreichischen Gemeindewasserleitungsgesetzes in Verbindung mit § 7 der Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Langenzersdorf aufgrund der einmaligen Ablesung im Kalenderjahr berechnet und die neuen Teilbeträge für den nächsten Abrechnungszeitraum ermittelt. 

Die jährliche Ablesung dient Ihnen auch dazu, den Wasserverbrauch zu kontrollieren, um etwaige Wassergebrechen rascher erkennen und beheben zu können. Die Bekanntgabe Ihres Wasserzählerstandes ist seit einigen Jahren auch elektronisch möglich. Mehr als ein Drittel der Langenzersdorfer:innen macht davon regen Gebrauch.


zur elektronischen Erfassung klickenhier klicken zum elektronischen Wasserzählerstand eingeben

Der von Ihnen eingegebene Wasserzählerstand wird für die Abrechnung direkt in unser EDV-System übernommen. 

Selbstverständlich können Sie die ausgefüllte Ablesekarte auch auf die herkömmliche Art im Bürgerservice abgeben. 

Um unnötigen administrativen Aufwand zu vermeiden, ersuchen wir um Einhaltung des angegebenen Abgabetermins. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

02.09.2024