Winterdienst – Schneeräumung

Veröffentlichungsdatum14.11.2025Lesedauer1 Minute
Info zum Winterdienst

Sollte sich in der Zeit zwischen 15. November und 15. März Schnee und Eis auf der Fahrbahn befinden, beachten Sie zur Sicherstellung des Winterdienstes bitte folgendes Halte- und Parkverbot:

Parken Sie Ihr Fahrzeug bitte in der
· Bierwolfgasse, Dr. Weinbrennerstraße, Krottendorfer Straße, Sarobagasse und Schrammelgasse nicht auf der rechten Straßenseite – das ist die Straßenseite mit geraden Hausnummern.
· Kellergasse (von ON 9 bis Winzergasse) und Obere Alleestraße nicht auf der linken Straßenseite – das ist die Straßenseite mit ungeraden Hausnummern.

Bitte befolgen Sie das Halte- und Parkverbot strikt, um die Schneeräumung in den Straßenzügen bestmöglich zu gewährleisten!

Gehsteige

Gemäß § 93 Abs.1 StVO 1960 i.d.g.F. haben die Eigentümer:innen von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür zu sorgen, dass die Gehsteige entlang einer Liegenschaft in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr von Schnee geräumt sowie bei Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. In diesem Zusammenhang rufen wir das Salzstreuverbot im Ortsgebiet in Erinnerung!

Schneeräumung LB3

Die Schneeräumung auf der Landesstraße LB3 wird durch den NÖ Straßendienst durchgeführt.