Sollte sich in der Zeit zwischen 15. November und 15. März Schnee und Eis auf der Fahrbahn befinden, beachten Sie zur Sicherstellung des Winterdienstes bitte folgendes Halte- und Parkverbot:
Parken Sie Ihr Fahrzeug bitte in der
· Bierwolfgasse, Dr. Weinbrennerstraße, Krottendorfer Straße, Sarobagasse und Schrammelgasse nicht auf der rechten Straßenseite – das ist die Straßenseite mit geraden Hausnummern.
· Kellergasse (von ON 9 bis Winzergasse) und Obere Alleestraße nicht auf der linken Straßenseite – das ist die Straßenseite mit ungeraden Hausnummern.
Bitte befolgen Sie das Halte- und Parkverbot strikt, um die Schneeräumung in den Straßenzügen bestmöglich zu gewährleisten!
Gehsteige
Gemäß § 93 Abs.1 StVO 1960 i.d.g.F. haben die Eigentümer:innen von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür zu sorgen, dass die Gehsteige entlang einer Liegenschaft in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr von Schnee geräumt sowie bei Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. In diesem Zusammenhang rufen wir das Salzstreuverbot im Ortsgebiet in Erinnerung!
Schneeräumung LB3
Die Schneeräumung auf der Landesstraße LB3 wird durch den NÖ Straßendienst durchgeführt.