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Nachstehende Entgelte werden ab 1.9.2004 bei der Übernahme von Altstoffen im Wertstoffzentrum der Marktgemeinde Langenzersdorf, Alleestraße 111 (Rechtsgrundlage: § 8 der Abfallwirtschaftsverordnung vom 5.3.2001, kundgemacht am 15.3.2001 und Beschluss des Gemeinderates vom 16.8.2004)