
Parken in Langenzersdorf ist generell gebührenfrei möglich.
Entlang der Bundesstraße und in der Nähe von verschiedenen infrastrukturellen Einrichtungen (Geschäfte, Kindergärten, Schulen, Gastronomie, etc.) gibt es über den Ort verteilt ausgeschilderte Kurzparkzonenbereiche.
Die Kurzpark-Zeiten sind Montags - Freitags 09:00 - 22:00 Uhr
Zudem wurden als Reaktion auf die Einführung des Wiener Parkpickerl 2022 nahe der Stadtgrenze drei zusätzliche Gebiete als Kurzparkzonen (mit einer Parkdauer von 2 Stunden) eingerichtet:
1. Kurzparkzone A „Industriegebiet Langenzersdorf Süd“

- Apfelstraße (von Kreuzung Lagerstraße bis Kreuzung Plantagenstraße)
- Lagerstraße
- Pappelstraße
- Plantagenstraße
- Scheydgasse (zwischen Pappelstraße und Wiener Stadtgrenze)
- Ulmengasse
2. Kurzparkzone B „Dirnelwiese“

- Bahnzeile (zwischen Hochaustraße und Dirnelstraße)
- Bierwolfgasse (zwischen Hochaustraße und Dirnelstraße)
- Dirnelstraße
- Dirnelwiese
- Hochaustraße (zwischen Propst Peitl Straße und Dirnelwiese)
- Krottendorfer Straße (zwischen Hochaustraße und Dirnelstraße)
- Landlgasse
- Propst Peitl Straße (zwischen Hochaustraße und Dirnelstraße)
3. Kurzparkzone C „Setzfeld“

- Dr. Georg Prader Straße
- Dr. Leopold Barsch Straße
- Fasangasse
- Finkengasse
- Kellergasse (zwischen Straße der Menschenrechte und Klausgraben)
- Klausgraben (von Kreuzung Kellergasse bis ON 13)
- Lerchengasse
- Setzfeldgasse
- Straße der Menschenrechte
- Strebersdorfer Straße
- Wiener Straße Begleitstraße Nord
Übersichtsplan zu den Kurzparkzonen als Download.
Anrainer:innen die ihren Hauptwohnsitz in einem der Gebiete haben, sowie Beschäftigte in dort ansässigen Unternehmen, haben die Möglichkeit, bei der Marktgemeinde Langenzersdorf eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um ihr Kraftfahrzeug in diesen Zonen zeitlich uneingeschränkt zu parken. Für diese Ausnahmegenehmigung, mit einer Gültigkeit von zwei Jahren, sind lediglich die vorgesehenen Bundes- und Verwaltungsabgaben.
Seit 1. Jänner 2024 basiert die Überwachung mittels eines digitalen Systems, wobei das Kennzeichen des parkenden Kraftfahrzeuges mit der Datenbank aller Kennzeichen mit Ausnahmegenehmigung abgeglichen wird.
Bitte behalten Sie die Ablaufzeit Ihrer Ausnahmegenehmigung im Auge und beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung.
Die Antragsformulare für Bürger:innen finden Sie hier, für Firmen hier.
Generell finden Sie all unsere Formulare unter dem Menüpunkt "Gemeinde-Bürgerinformation-Formulare".