Deponierungsverbot für Gips (Gipskarton- & Gipsfaserplatten)

Veröffentlichungsdatum29.01.2026Lesedauer< 1 MinuteKategorienNews
Gipsabfälle

Mit der österreichischen Recyclinggips-Verordnung, die Anfang 2025 in Kraft getreten ist, wird die Kreislaufwirtschaft für Gips gestärkt.
Die Verordnung verpflichtet zur getrennten Sammlung von Gipsabfällen, wie z.B.
 – Gipskartonplatten
 – Gipsfaserplatten,
 damit diese einem hochwertigen Recycling zugeführt werden können.

Seit Jänner 2026 gilt daher ein Deponierungsverbot für Gipsplatten: Gipsreste dürfen nicht mehr deponiert werden, sondern müssen dem Recycling zugeführt werden.

Was bedeutet das für Ihre Anlieferung im Sammelzentrum?
 
– Gipsabfälle müssen getrennt angeliefert und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
 – Bauschuttabfälle (SN 31409) dürfen keine Gipsabfälle enthalten, die unter das Deponierungsverbot fallen.
 – Bauschutt mit enthaltenen Gipsabfällen wird im Sammelzentrum ausnahmslos abgewiesen.