Mit der österreichischen Recyclinggips-Verordnung, die Anfang 2025 in Kraft getreten ist, wird die Kreislaufwirtschaft für Gips gestärkt.
Die Verordnung verpflichtet zur getrennten Sammlung von Gipsabfällen, wie z.B.
– Gipskartonplatten
– Gipsfaserplatten,
damit diese einem hochwertigen Recycling zugeführt werden können.
Seit Jänner 2026 gilt daher ein Deponierungsverbot für Gipsplatten: Gipsreste dürfen nicht mehr deponiert werden, sondern müssen dem Recycling zugeführt werden.
Was bedeutet das für Ihre Anlieferung im Sammelzentrum?
– Gipsabfälle müssen getrennt angeliefert und ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
– Bauschuttabfälle (SN 31409) dürfen keine Gipsabfälle enthalten, die unter das Deponierungsverbot fallen.
– Bauschutt mit enthaltenen Gipsabfällen wird im Sammelzentrum ausnahmslos abgewiesen.