Grünschnittabfuhr – Änderungen ab 2026

Veröffentlichungsdatum01.02.2026Lesedauer1 MinuteKategorienNews
Grünschnittinfo

Die Grünschnittabfuhr ist ein freiwilliges Zusatzservice der Marktgemeinde und dient ausschließlich der Abholung von Kleinmengen an Grünschnitt.

Öffnungszeiten Bürgerservice:
Mo/Do: 07:30–16:00 Uhr | Di: 10:00-19:00 Uhr | Mi/Fr: 07:30-12:00 Uhr

Abfuhrtermine 2026:
Zone 1–4:
16. März | Zone 5–10: 23. März

Der Strauchschnitt darf frühestens eine Woche vor dem jeweiligen Abfuhrtermin vor der Liegenschaft gelagert werden. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, darf ausnahmsweise eine nahegelegene Grünfläche genutzt werden.

Wichtige Hinweise zur Abfuhr:
Es werden ausschließlich Grünschnittsäcke abgeholt.
- Strauchschnitt und Äste müssen vollständig in den Säcken verstaut sein.
- Überstehendes Material oder zusätzliche Ablagerungen werden nicht abgeholt.
- Grünschnitt in Plastiksäcken oder zweckentfremdeten Säcken wird nicht mitgenommen.
- Nach dem Abfuhrtermin dürfen keine Säcke auf öffentlichem Grund liegen bleiben.
- Die Säcke sind so zu platzieren, dass keine Verkehrsbehinderung entsteht.
- Für Sach- oder Personenschäden haftet die ablagernde Person.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, die Grünschnittabfuhr effizient und umweltgerecht zu gestalten.