Benützungs-/ Auf- grabungsrichtlinie

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Langenzersdorf hat in seiner Sitzung vom 11.12.2023 eine Benützungs- und Aufgrabungsrichtlinie für das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Langenzersdorf beschlossen und ab 1.1.2024 als bindend festgelegt.

Die Richtlinie gilt für

  • Aufgrabungen oder sonstige Baumaßnahmen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen
  • Materiallagerungen auf öffentlichen Verkehrsflächen und die
  • sonstige Benützung öffentlicher Verkehrsflächen.

Durch die Einhaltung der Richtlinie sollen die angeführten Baumaßnahmen koordiniert ablaufen, eine zweckmäßige Nutzung des ober- und unterirdischen Straßenraumes erleichtert und die sachgemäße Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Bereiche nach Abschluss der Bautätigkeit sichergestellt werden.

Die Benützungs- und Aufgrabungsrichtlinie der Marktgemeinde Langenzersdorf gilt subsidiär zur geltenden Rechtslage sowie zu einschlägigen Normen und Richtlinien (v.a. RVS, OIB und ÖNORM). Sie kann als Leitfaden im Sinne einer Zusammenführung und Vereinfachung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen verstanden werden, ersetzt diese aber in keinster Weise.

Langenzersdorf folgt hiermit dem Vorbild vieler Städte und Gemeinden (Wien, Tulln, Stockerau, Hollabrunn, etc.), welche bereits eigene Richtlinien verfasst haben, um alle relevanten technischen Grundlagen für Aufgrabungen und sonstige Inanspruchnahmen von öffentlichen Verkehrsflächen zusammenzufassen.

Ab 1.1.2024 ist zusätzlich zur straßenpolizeilichen Bewilligung daher eine Benützungs- und Aufgrabungsbewilligung zu beantragen. Verwenden Sie dafür bitte das Ansuchen um eine Benützungs- und Aufgrabungsbewilligung in der Marktgemeinde Langenzersdorf

02.01.2024