Bereitstellungsgebühr ab 1. Oktober 2023

Bereitstellungsgebühr = Bereitstellungsbetrag ( 33,73) x Wasserzählerverrechnungsgröße

bis einschließlich 5 m³

über    5 m³ bis einschließlich   10 m³

über  10 m³ bis einschließlich   15 m³

über 15 m³ bis einschließlich   20 m³

über 20 m³ bis einschließlich   30 m³

über 30 m³ bis einschließlich   40 m³

über 40 m³ bis einschließlich   50 m³

über 90 m³ bis einschließlich 100 m³

3.204,35 (zzgl. 10% MWSt.) = € 881,20 brutto/Quartal

Diese Jahresgebühr wird in vier Teilbeträgen
(fällig am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.)

mittels Lastschriftanzeige vorgeschrieben.