Parken in Langenzersdorf

Veröffentlichungsdatum23.04.2024Lesedauer2 Minuten

KurzparkzoneSeit 1. Jänner 2024 gibt es keine Parkkarten in Papierform als Nachweis der erteilten Ausnahmegenehmigung für ein zeitlich uneingeschränktes Parken in den folgenden Kurzparkzonen nahe der Wiener Stadtgrenze mehr geben:

  • Kurzparkzone A „Industriegebiet Süd“ 
  • Kurzparkzone B „Dirnelwiese“ 
  • Kurzparkzone C „Setzfeld“ 

Das System wurde durch ein digitales System ersetzt, wobei das Kennzeichen des parkenden Kraftfahrzeuges mit der Datenbank aller Kennzeichen mit Ausnahmegenehmigung abgeglichen wird. Das neue System erspart den Autobesitzer:innen, darauf zu achten, dass die Parkkarte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt wird. Strafen in diesem Zusammenhang gehören somit der Vergangenheit an. 

Außerdem verzichten wir somit auf jede Menge Papier. Sämtliche bereits ausgestellten, noch gültigen Parkkarten wurden ebenfalls digital erfasst. Die Hinterlegung der Parkkarte ist auch in diesem Fall nicht mehr erforderlich! 

Die Antragstellung sowie die Gültigkeitsdauer der Genehmigung auf die Dauer von zwei Jahren bleiben unverändert.


Gebührenfreie Kurzparkzonen

von Montag bis Freitag (werktags) im Zeitraum zwischen 9:00 und 22:00 Uhr

A „Industriegebiet Langenzersdorf Süd”

B „Dirnelwiese”

  • Bahnzeile zwischen Hochaustraße und Dirnelstraße
  • Bierwolfgasse zwischen  Hochaustraße und Dirnelstraße
  • Dirnelstraße
  • Dirnelwiese
  • Hochaustraße zwischen  Propst Peitl Straße und Dirnelwiese
  • Krottendorfer Straße zwischen Hochaustraße und Dirnelstraße
  • Landlgasse
  • Propst Peitl Straße zwischen Hochaustraße und Dirnelstraße

„Setzfeld”

Übersichtsplan zu den Kurzparkzonen

Anrainer:innen mit Hauptwohnsitz sowie in Langenzersdorfer Unternehmen Beschäftigte, haben die Möglichkeit, bei der Marktgemeinde Langenzersdorf eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um ihr Kraftfahrzeug in diesen Zonen zeitlich uneingeschränkt zu parken. Für diese Ausnahmegenehmigung, mit einer Gültigkeit von zwei Jahren, sind nur die vorgesehene Bundesabgabe in Höhe von € 14,30 und eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 10,50, also insgesamt € 24,80 zu entrichten. 

Weitere Informationen sowie alle Antragsformulare für 

Ich hoffe, dass diese Maßnahme eine Verbesserung für Sie mit sich bringt und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
gez. der Bürgermeister
Mag. Andreas Arbesser