Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde Langenzersdorf ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 12 des Niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz 2017 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.langenzersdorf.gv.at und der mobilen App „GEM2GO Die Gemeinde Info und Service App“ in Version 4.2.6 Februar 2022.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Website

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte Website

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Für einige Links wird der gleiche Link-Text genutzt, der auf verschiedene Seiten führt. Usern fällt es schwer, diese Links zu unterscheiden, wenn der Unterschied nicht erklärt wird. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck (Im Kontext)) nicht erfüllt. Wir planen, diese Links Schritt für Schritt zu überarbeiten. Alle neuen Links werden auf das Kriterium geprüft und veröffentlicht.
  • Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Informationen für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich sind. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen, bis Sommer 2021 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Unsere Videos sind auf der Plattform YouTube gehostet. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet und sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir werden evaluieren, welche Alternativen es dazu gibt.
  • Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nur unzureichend erfasst werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wie Antragsformulare, planen wir, diese bis Ende 2022 gegen HTML-Formulare auszutauschen. Für neue PDF- bzw. Word-Dokumente planen wir, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.

c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:

  • Inhalte von Dritten, wie Dokumente/Plakate zu z.B. Veranstaltungen, Menüpläne von Betrieben, die nicht im Einflussbereich der Marktgemeinde Langenzersdorf liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann keine Aussage zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen getroffen werden.

Mobile Anwendung GEM2GO

Die mobile App „GEM2GO Die Gemeinde Info und Service App“ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte mobile Anwendung GEM2GO

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Informationen für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich sind. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen, 2022 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
  • Einige Seiten leiten auf eine mobile Website weiter und öffnen diese in einem In-App-Browser – der Screenreader weist derzeit nicht darauf hin. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck (im Kontext)) nicht erfüllt. Wir evaluieren derzeit, welche Möglichkeiten es gibt und planen, es 2022 zu lösen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Unsere Videos sind auf der Plattform YouTube gehostet. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet und sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir werden evaluieren, welche Alternativen es dazu gibt.
  • Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nur unzureichend erfasst werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, wie Antragsformulare, planen wir, diese bis Ende 2021 gegen HTML-Formulare auszutauschen. Für neue PDF- bzw. Word-Dokumente planen wir, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.

c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:

  • Inhalte von Dritten, wie Dokumente/Plakate zu z.B. Veranstaltungen, Menüpläne von Betrieben, die nicht im Einflussbereich der Marktgemeinde Langenzersdorf liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann keine Aussage zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen getroffen werden.

 

Kontakt:

Marktgemeinde Langenzersdorf
Hauptplatz 10
2103 Langenzersdorf
Tel. +43 2244 2308


Erstellt am 22.10.2024

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